Die Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 5a VwVG NRW iVm § 284 AO
Erwerb der Berechtigung zur Abnahme der Vermögensauskunft nach Nr. 5.2.3.7 VV VwVG NRWTermin
02.07.2025, Krefeld
Seminartage
1
Veranstaltungsleitung
Sandra
Peitz
Veranstaltungsgebühr
170,00 €
Die Abnahme der Vermögensauskunft durch die Vollstreckungsbehörde eröffnet neue Möglichkeiten, mit dem Schuldner doch noch eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen oder aber bei fragwürdigen Angaben des Schuldners zu seinem Vermögen direkt nachzufragen. Insbesondere das neue Verfahren kann für die Sch...