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Die Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 5a VwVG NRW iVm § 284 AO

Erwerb der Berechtigung zur Abnahme der Vermögensauskunft nach Nr. 5.2.3.7 VV VwVG NRW
Termin
02.07.2025, Krefeld
Seminartage
1
Veranstaltungsleitung
Sandra Peitz
Veranstaltungsgebühr
170,00 €
Die Abnahme der Vermögensauskunft durch die Vollstreckungsbehörde eröffnet neue Möglichkeiten, mit dem Schuldner doch noch eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen oder aber bei fragwürdigen Angaben des Schuldners zu seinem Vermögen direkt nachzufragen. Insbesondere das neue Verfahren kann für die Sch...
Termin
19.11.2025, Krefeld
Seminartage
1
Veranstaltungsleitung
Sandra Peitz
Veranstaltungsgebühr
170,00 €
Das VwVG NRW eröffnet seit 2003 die Möglichkeit, Informationen über das Einkommen und das Vermögen von Schuldnern auch bei Dritten zu ermitteln. Inzwischen bieten teilweise auch spezialgesetzliche Regelungen die Möglichkeit für die Ermittlung von vollstreckungsrelevanten Tatbeständen. Einen Überblic...