Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Bodendenkmalpflege
Das Denkmalschutzgesetz NRW enthält einen umfassenden Katalog von Ordnungswidrigkeitentatbeständen. Dieser Katalog hat auch für die Bodendenkmalpflege eine große Relevanz und erschöpft sich gerade nicht in den sogenannten Raubgrabungen. Es fehlt bei den zuständigen Denkmalbehörden aber oft an der Zeit, sich einen umfassenden Überblick im Bereich des komplexen Ordnungswidrigkeitenrechts zu verschaffen. Zudem weist das am 01.06.2022 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz Änderungen für Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Bodendenkmalpflege auf. Das Seminar soll die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts maßgeschneidert für den Bereich des Denkmalrechts vermitteln.
1. Ordnungswidrige Taten in der Bodendenkmalpflege
2. Opportunitätsprinzip
3. Abgrenzung zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
4. Verfolgungsverjährung
5. Anhörung und ihre Auswertung
6. Einstellung des Verfahrens
7. Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit
8. Staatsanwaltschaft /Abgabe und Rückgabe
9. Höhe der Geldbuße, Bußgeldkatalog?
10. Inhalt, Erlass und Zustellung des Bußgeldbescheides
11. Einspruch und Vollstreckung
Für diese Veranstaltung liegt die Anerkennung der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW vor.
2. Opportunitätsprinzip
3. Abgrenzung zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
4. Verfolgungsverjährung
5. Anhörung und ihre Auswertung
6. Einstellung des Verfahrens
7. Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit
8. Staatsanwaltschaft /Abgabe und Rückgabe
9. Höhe der Geldbuße, Bußgeldkatalog?
10. Inhalt, Erlass und Zustellung des Bußgeldbescheides
11. Einspruch und Vollstreckung
Für diese Veranstaltung liegt die Anerkennung der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW vor.
Termin
24.06.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.536-OS
Online-Seminar
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Zoom
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- Dr. Bianca Petzhold
Landesoberverwaltungsrätin, Justiziarin Amt für Bodendenkmalpflege, Assessorin
Beschäftigte der Denkmalschutzbehörden
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.
160,00 € pro Person